Kinder- und Jugendnotdienst

Dezentrale Ausrichtung des Kinder- und Jugendnotdienstes

Neubauten werden im Oktober 2023 eröffnet - Offene Nachmittag im September


Der Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Chemnitz wird neu, d.h. dezentral ausgerichtet.

Hierfür entstehen in der Chopinstraße 2 und der Reichenhainer Straße/Augsburger Straße 99 - 101 zwei neue Einrichtungen mit jeweils acht Plätzen für die Altersgruppe von 7 bis unter 18 Jahre.

Für Kinder von 0 bis 6 Jahren steht bereits die Kleinkind-Inobhutnahme seit dem 1. Juni 2019 mit sechs Plätzen unter der Trägerschaft des Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. in der Parkstraße 26 zur Verfügung.
 

Am Mittwoch, dem 13. September, und am Mittwoch, dem 27. September, jeweils von 16 bis 18 Uhr sind Anwohner:innen und Interessierte eingeladen, die beiden neuen Einrichtungen des Kinder- und Jugendnotdienstes Reichenhainer Straße 85 und Chopinstraße 2 zu besichtigen. Die Mitarbeiter:innen des Jugendamtes Chemnitz und die Betreiber der beiden Häuser, das SFZ Förderzentrum gGmbH und der Internationale Bund – IB Mitte gGmbH, bieten an jeweils zwei offenen Nachmittagen Rundgänge an und kommen gern mit Interessierten ins Gespräch, um Fragen zu beantworten.

Die beiden neuen inklusiven Einrichtungen des Kinder- und Jugendnotdienstes in der Reichenhainer Straße 85 und der Chopinstraße 2 sind fertiggestellt. Derzeit werden die Räume möbliert und ausgestattet, anschließend technisch geprüft und durch die Fachbehörden abgenommen. Feierlich eröffnet werden sie im Oktober.

Durch den Bau der beiden neuen Objekte sind moderne, barrierefreie sowie sichere Orte für regulär jeweils acht junge Menschen, deren Ursprungsfamilie aus verschiedenen Gründen kein geeignetes Zuhause bietet, entstanden.

Nach der Grundsteinlegung am 1. März 2022 und dem Richtfest am 14. Oktober 2022 wurde das Bauvorhaben zügig umgesetzt. Der Bauzeitenplan konnte dabei im Wesentlichen eingehalten werden, sodass die beiden Einrichtungen nun mit nur einer geringen Verzögerung von Sommer auf Herbst eröffnet werden können.

Die Stadt Chemnitz hatte sich vor mehr als drei Jahren gemeinsam mit dem Träger SFZ Förderzentrum gGmbH und dem Jugendhilfeausschuss darüber verständigt, perspektivisch den bisherigen Standort des Kinder- und Jugendnotdienstes in der Flemmingstraße 87 aufzugeben und mit einem neuen Konzept und zwei dezentralen Häusern an den Start zu gehen.

Der Kinder- und Jugendnotdienst ermöglicht Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen, für einen befristeten Zeitraum in einem geschützten Umfeld zur Ruhe zu kommen und neue Perspektiven zu entwickeln.

Kinder- und Jugendnotdienst des SFZ

Der Kinder- und Jugendnotdienst wird im Auftrag der Stadt Chemnitz seit 1. Juli 2019 durch das SFZ Förderzentrum gGmbH betrieben.

Derzeit befindet sich dieser zentral in der Flemmingstraße 97.

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Infoflyer

Flyer zum Kinder- und Jugendnotdienst


Informationen zum Kinder- und Jugendnotdienst

Eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist eine erforderliche Schutzmaßnahme, wenn sich ein Minderjähriger, eine Minderjährige in einer akuten Krise oder dringenden Gefahr befindet und aus diesem Grund vorübergehend außerhalb der elterlichen Wohnung aufgenommen werden muss. Eine solche Inobhutnahmeeinrichtung wird auch Kinder- und Jugendnotdienst genannt, kurz KJND. Die Inobhutnahme ist eine zeitlich befristete, sozialpädagogische Interventionsmaßnahme in einer aktuellen Krisensituation rund um die Uhr, also an 365 Tagen und 24 Stunden.
 

Der Gesetzgeber hat diese Norm im § 42 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert.

Der Schutz von Kindern, die Sicherstellung des Kindeswohl, die Inobhutnahme der Kinder bei Kindeswohlgefährdungen, die Vorhaltung von Inobhutnahmeplätzen und -einrichtungen sind Pflichtaufgaben der Stadt Chemnitz.
 

Vorrangiges Ziel ist, die Kindeswohlgefährdung abzuwehren und dem Kind oder Jugendlichen Schutz vor (drohender) lebens- oder entwicklungsgefährdender Vernachlässigung, Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder bei Nichtversorgung (z. B. Krankenhausaufenthalt, Unerreichbarkeit oder Tod der Bezugspersonen) zu schützen.

Dies setzt voraus:

  • die Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen in einer geschützten Umgebung
  • die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Erst- und Alltagsversorgung
  • eine diagnostische Abklärung, ggf. medizinische und therapeutische Hilfen
  • eine altersgerechte Beratung und Unterstützung zur Krisenbewältigung
     

Aber auch die Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen und ihnen ein an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien orientiertes System von beratenden und unterstützenden Leistungen anzubieten. Gemeinsam zwischen Jugendamt und beteiligtem Träger werden Perspektiven für die Kinder und Jugendlichen erarbeitet.

Abschließendes Ziel der vorläufigen, sozialpädagogischen Schutzmaßnahme ist eine dauerhafte, dem Wohl des Kindes entsprechende Lösung, wie:

  • die Rückführung des Kindes oder Jugendlichen in die Herkunftsfamilie, sofern die Eltern selbst in der Lage und bereit sind die Gefährdung abzuwenden, ggf. mit einer sozialpädagogischen Unterstützung der Familie im häuslichen Umfeld
  • die Unterbringung des Kindes bei einer Vertrauensperson oder bei Verwandten
  • die Gewährung stationärer Hilfen zur Erziehung, z. B. in einer Jugendwohngrupppe
  • Hilfen nach anderen Leistungsgesetzen
     

Der Kinder- und Jugendnotdienst, derzeit in der Flemmingstraße, muss aufgrund seines Alters und des baulichen Zustandes in absehbarer Zeit geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund wurde bereits über einen längeren Zeitraum die Schließung der Einrichtung geplant und gleichzeitig das Konzept mehrerer kleiner Einrichtungen ausführlich geplant. Mit dem geplanten Konzept wird wie folgt auf die Bedürfnisse Kinder und Jugendlichen eingegangen:

  • Verbesserung der räumlichen Bedingungen (z. B. Zimmer für ein bis maximal zwei Kinder, ausreichend Betreuungs-, Aufenthalts- und Beschäftigungsräume)
  • kleine Kapazitäten, um mit den in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen pädagogisch arbeiten zu können (Kapazität je Einrichtung: 8 Plätze + 2 Notplätze)
  • Etablierung einer regelmäßigen psychologischen Begleitung der Kinder und Jugendlichen
  • Benennung eines direkten Ansprechpartners für auftretende Fragestellungen oder Klärungsbedarfe für die betreuten Kinder und Jugendlichen und der Nachbarschaft
  • Regelmäßige Kommunikation mit dem direkten Umfeld
     

Bei der Standortwahl für eine Inobhutnahmeeinrichtung sind unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Gemeinsam mit dem Landesjugendamt/nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz wird geprüft, dass der neue Standort folgende Merkmale aufweist:

  • eine geringe Wohnbebauung in direkter Nachbarschaft der geplanten Einrichtung
  • eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz
  • eine günstige Infrastruktur im Umfeld bzw. Möglichkeiten der Nutzung von Kita und Schule
  • mindestens ein 2000m²großes Grundstück
  • Barrierefreiheit
  • Standorte der beiden Einrichtungen nicht nahe bei einander liegend
  • Lage und Topographie des Grundstückes
     

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