Kulturförderung der Stadt Chemnitz



Unterstützung einer lebendigen Kultur
Das vielfältige und lebendige Kulturangebot in Chemnitz wird angeregt und unterstützt. Gefördert werden Einrichtungen, Initiativen, Vereine und Einzelkünstler sowie Projekte.
Im Bereich Kulturmanagement befindet sich die Leitung des Kulturraumsekretariates für den urbanen Kulturraum Chemnitz, welches auf Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes wirkt.
- Förderung und Koordinierung von kommunalen und sächsischen Fördermöglichkeiten; Organisation und Durchführung der Förderverfahren
- Beratung, Information für freie Kulturakteure sowie Vernetzungen und Unterstützung
- Geschäftsstelle des Kulturbeirates der Stadt Chemnitz
Alle Unterlagen, Formulare und Förderrichtlinien auf einen Blick
- Förderrichtlinie der Stadt Chemnitz für Kunst und Kultur [4,9 MB]
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen aus dem "Soziokulturellen Jugendfonds" [484,1 kB]
- Antrag auf Gewährung eines projektbezogenen Zuschusses
- Antrag auf Gewährung einer institutionellen Förderung
- Zuwendungsantrag Soziokultureller Jugendfonds
- Zuwendung aus investiven Verstärkungsmitteln beantragen
Zuschüsse für soziokulturelle Projekte 2023 möglich - Antragsfrist endet am 31. Mai
Träger:innen soziokultureller Projekte können sich noch bis Mittwoch, dem 31. Mai, beim Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz um Fördermittel aus dem „Soziokulturellen Jugendfonds“ 2023 bewerben. In diesem Jahr stehen hierfür noch ca. 32.000 Euro zur Verfügung.
Wer kann die Förderanträge stellen?
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen sowie Personalvereinigungen, die soziokulturelle Projekte realisieren wollen. Die Antragstellenden haben ihren Sitz in Chemnitz oder möchten ihr Vorhaben in der Stadt Chemnitz realisieren. Minderjährige Personen oder Initiativen, die aus minderjährigen Personen bestehen, können ihre Anträge über einen Verein stellen.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und zeitlicher Begrenzung. Offenheit und Kreativität sind gefragt, Freude am Handwerken und Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen. Damit regt der Fonds Projektideen an, die sparten- und themenübergreifend angelegt sind. Besonders gefragt sind Projekte, die die Eigenbeteiligung der Kinder und Jugendliche fördern wollen. Die Projekte müssen im Jahr 2023 abgeschlossen werden.
Wie können Förderanträge gestellt werden?
Anträge auf eine finanzielle Unterstützung müssen schriftlich erfolgen. Dafür gibt es ein gesondertes Antragsformular.
Wie viel Fördermittel können beantragt werden?
Die Fördermittel des Soziokulturellen Jugendfonds sind auf max. 2.500 Euro pro Maßnahme begrenzt und dürfen 90 Prozent der Gesamtkosten/-finanzierung nicht übersteigen.
Nähere Informationen, die entsprechende Richtlinie und die Antragsformulare sind im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz zu finden:
Förderung von Kleinprojekten
Die Kleinprojekteförderung dient der Bezuschussung von kurzfristig entstandenen Projektvorhaben für den Kulturbereich. Bei dem Projekt muss es sich um ein zeitlich und sachlich abgegrenztes Einzelvorhaben handeln.
Gefördert werden Projekte mit kultureller oder künstlerischer Ausrichtung, wie zum Beispiel:
Veranstaltungen, kulturelle Experimente, Ausstellungen, Lesungen, kleine Festivals, Filme, künstlerische Workshops, Theater- und Musikprojekte, interkulturelle Arbeit und Maßnahmen die der kulturellen Bildung dienen. Die Antragsteller können dabei aus allen Sparten der Kunst und Kultur kommen.
Weitere Informationen und Online-Antrag im Dienstleistungsportal:
Kulturförderung
Kulturförderung seit 2021
Neue Förderrichtlinie in Kraft getreten
Am 25.06.2020 beschloss der Kulturausschuss im Rahmen der Beschlussvorlage B-130/2020 die 3. Änderung der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur“.
Die Änderung war notwendig geworden auf Grund einiger Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Regelungen, vor allem aber im Zusammenhang mit der vom Stadtrat beschlossenen „Kulturstrategie der Stadt Chemnitz für die Jahre 2018 bis 2030“.
Die neue Richtlinie enthält einen strategischen Leitfaden, der als Orientierung für die Vergabe von Förderung sowie als Anhaltspunkt zu möglichen Förderinhalten und Förderformaten dient.